Klassische Lebensversicherung
Die klassische Lebensversicherung eignet sich als langfristige Sparform, zur Kreditabsicherung oder auch als Tilgungsträger. Falls der Versicherungsnehmer während der Laufzeit verstirbt wird auch die Hinterbliebenenvorsorge sichergestellt. Bei Vertragsende kann man zwischen einer Rentenzahlung und einer einmaligen Kapitalauszahlung wählen. Beim Ablauf unterliegt die Lebensversicherung weder der Kapitalertragssteuer noch der Einkommenssteuer. Wählen Sie die Auszahlung in Form einer lebenslangen Pension kann die Prämie auch als Sonderausgabe im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung abgesetzt werden.
Aufgrund ihrer strengen gesetzlichen Regelung gilt die klassische Lebensversicherung als sehr sichere Vorsorgeform. Ihre Sparprämien werden in Immobilien, festverzinsliche Wertpapiere, Darlehen an Gebietskörperschaften oder Unternehmen mit erstklassiger Bonität und in geringem Umfang in Aktien investiert. Aufgrund dieser Reglementierung der Veranlagung gibt es bei der klassischen Lebensversicherung einen garantierten Zinssatz über die gesamte Laufzeit. Zusätzlich werden während der Laufzeit Gewinnanteile angesammelt.
Die klassische Lebensversicherung bietet außerdem die Möglichkeit des Einschlusses diverser „Bausteine“ wie etwa Prämienerlass im Krankheitsfall, Prämienbefreiung bei Arbeitslosigkeit oder Kapitalauszahlung bei schwerer Krankheit (Dread Disease).
Fondsgebundene Lebensversicherung
Fondsgebundene Lebensversicherungen kombinieren Versicherungsschutz mit den Vorteilen des Fondssparens. Das große Plus einer Fondsgebundenen Lebensversicherung ist ihre Flexibilität:
+ Einmalerläge
+ Sonderzahlungen
+ Teilauszahlungen
+ Prämienpausen oder
+ der Einschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung
Je nachdem wie risikofreudig Sie als Anleger sind werden verschiedene Fondspaletten angeboten. Für Anleger die auch kurzfristige Kursschwankungen in Kauf nehmen, bieten sich etwa sehr ertragreiche Konzepte. Für Kunden, die eine risikoarme Veranlagung bevorzugen gibt es Lebensversicherungen mit einer Kapital- und/oder Höchststandsgarantie, das heißt ein einmal erreichter Kurshöchststand kann Ihnen nicht mehr genommen werden.
Risiko-Lebensversicherung
Eine Risikoversicherung dient ausschließlich der Absicherung im Todesfall, das heißt im Erlebensfall findet keine Auszahlung statt. Im Ablebensfall wird die Versicherungssumme an den/die Begünstigten ausbezahlt. Die Risikoversicherung ist die häufigste Form der Kreditabsicherung. Beim Tod des Kreditnehmers wird der Kredit mit der Versicherungssumme getilgt, das heißt für Ihre Angehörigen entsteht keine zusätzliche finanzielle Belastung. Auch wenn kein Kredit läuft, bedeutet eine Risikoversicherung eine finanzielle Vorsorge für die Hinterbliebenen.
Kindervorsorge
Wie heißt es so schön in einem Sprichwort „Kleine Kinder, kleine Sorgen – große Kinder, große Sorgen“. Aber nicht nur die Sorgen werden größer auch die Bedürfnisse und Ansprüche Ihres Nachwuchses wachsen. Es ist deshalb wichtig, bereits sehr früh für die Wünsche Ihrer Kinder vorzusorgen.
Idealerweise schließt man nach der Geburt des Kindes eine klassische oder fondsgebundene Lebensversicherung ab. Bereits mit einem geringen monatlichen Beitrag können Sie Ihrem Kind den Start in das Erwachsenenleben erleichtern. Das Kapital wird dann nach und nach über einen bestimmten, vorher festgelegten, Zeitraum veranlagt. Am Ende der Laufzeit kann man zwischen einer monatlichen Auszahlung, einer einmaligen Auszahlung oder einer Weiterveranlagung wählen.
Staatlich geförderte Zukunftsvorsorge Jeder in Österreich steuerpflichtige Bürger kann eine staatlich geförderte Zukunftsvorsorge abschließen. Die staatliche Prämienförderung beträgt 2012 die höchste prämiengeförderte Ansparmöglichkeit jährlich EUR 2.329,88 bei einer maximalen Prämie von 4,25%, also umgerechnet dann bis zu EUR 99,02.
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit, die Prämienzahlungsdauer endet mit Abruf der Versicherungsansprüche, spätestens jedoch mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem Sie erstmals die gesetzliche Alterspension bezogen haben. Auch die staatliche Förderung endet mit diesem Kalenderjahr.
Diese Pensionsvorsorge ist nicht als Sonderausgabe absetzbar, da sie vom Staat gefördert wird. Veranlagt werden 30 % in Aktienfonds und 70 % sicherheitsorientiert.