
Immer wieder steht das Thema "Pflege" im Mittelpunkt vieler heißer Debatten. Wer zahlt wenn ein Angehöriger
oder man selbst pflegebedürftig wird? Grundsätzlich haben Pflegebedürftige einen gesetzlichen Anspruch auf
Pflegegeld. Dieses gesetzliche Pflegegeld ist in sieben Stufen gegliedert. Die Einstufung erfolgt je nachdem
wie hoch der monatliche Pflegeaufwand in Stunden ist. Umso höher die Stufe, umso mehr Pflegegeld erhält man
vom Staat.
Von privaten Pflegeversicherungs-Anbietern richten sich einige nach diesen gesetzlichen Stufen, andere haben
eigene Parameter zur Festlegung der Pflegebedürftigkeit. Die Höhe der Prämie hängt vom Einstiegsalter ab. Je
jünger man eine private Versicherung abschließt desto günstiger ist die Prämie.
Eine private Vorsorge sichert Ihnen neben dem staatlichen Pflegegeld ein zusätzliches Einkommen. Durch diese
Vorsorge verfügen Sie im Fall der Pflegebedürftigkeit über zusätzliches Bargeld, das Sie frei verwenden
können - sei es für Wohnungsadaptierung oder zusätzliche Dienste. Das private Pflegegeld wird ausbezahlt
solange Sie pflegebedürftig sind, im Ernstfall ein Leben lang.